Kollegenarbeit
22. Juni 2011Frau Kollmar hat am Montag lange gearbeitet. Um 22.00 Uhr kam noch eine Sendung über die Arbeit von den Kollegen.
Die nächsten Tage selbst mal anschauen.
Frau Kollmar hat am Montag lange gearbeitet. Um 22.00 Uhr kam noch eine Sendung über die Arbeit von den Kollegen.
Die nächsten Tage selbst mal anschauen.
So ziemlich vor einem Jahr habe ich mich in einer Beratungssache für den Mandanten mit seinem Insolvenzverwalter herumgeschlagen auseinandergesetzt. Es ging im groben darum, daß der Insolvenzverwalter sich weigerte, der Zusammenveranlagung gem. § 26 EStG bei den Eheleute zuzustimmen, wenn nicht mindestens 50 % des Erstattungsbetrages an die Masse des Insolvenzverwalters fließen würden. Die Ehefrau ist nicht in der Insolvenz. Wenn er nicht zugestimmt hätte, hätte sie ca. 6.000,00 Einkommensteuer nachzahlen müssen. Bei einer Zusammenveranlagung wäre für sie eine Steuererstattung von EUR 4.000,00 herausgekommen.
Ich fand das damals erstmal nur frech. Genau begründen konnte ich mein Bauchgefühl nicht. Es fühlte sich aber wie etwas an, was nicht ok ist.
Längeres recherchieren ergab OLG Dresden, 06.03.2009, 20 U 928/08. § 26 EStG Zusammenveranlagung
“Untergerichtliche” Rechtsprechung - danke an Professor Reuthal, FH Pforzheim, Vorlesung “Kreditsicherheiten”, 2. Semester, [Zitat: “Was Sie meinen, interessiert mich nicht, was der BGH sagt, ist relevant.” ] - beeindruckt mich nicht. Oder anders ausgedrückt, hilft es dem Mandanten beim Erreichen des angestrebten Ziels nur mit mäßigem Erfolg.
Heute - ich suchte etwas ganz anderes - finde ich diese tolle Entscheidung des BGH:
Urteil des IX. Zivilsenats vom 18.11.2010 - IX ZR 240/07 -
Die Mandanten haben damals zum Glück auf mich gehört. Die waren schon drauf und dran, sich auf dieses faule “Angebot” des Insolvenzverwalters einzulassen; in der Angst, die hohe Nachzahlung leisten zu müssen. EUR 2.000,00 gespart.
In einem Regelinsolvenzverfahren teilt die Deutsche Post - Niederlassung Renten Service - mit Schreiben vom 31.03.2011 mit,
“…, daß die Voraussetzungen für die oben angegebene Rentenzahlung […] mit Ablauf des Monats 03.2011 entfallen [sind]. Wir müssen die Zahlung deshalb einstellen und den Betrag von *** 80,40 EUR für den Monat 4.2011 zurückfordern.”
Erstmal zdA bis zur nächsten Wiedervorlage der Akte. Das automatisierte Standardschreiben hat mich jetzt nicht besonders aufgeregt. Die Schuldnerin wird im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten gem. § 290, 295 InsO mitteilen, weshalb keine Rente mehr bezahlt wird.
Am 01.06.2011 schreibt mir die Deutsche Rentenversicherung - diesmal nicht automatisiert:
“Die vorbezeichnete laufende Zahlung wird zum 01.05.2011 eingestellt. Frau *** ist am 24.03.2011 verstorben.”
Na, dann wird das mit dem Mitteilen auch etwas schwierig. Wäre halt wirklich hilfreich, wenn im ersten Schreiben die “Voraussetzungen” genauer benannt gewesen wären.
Heute in der Post *freu*:
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der [Schuldnerin] wird der am [Datum] eingereichte Insolvenzplan nach erfolger Anhörung der nach § 248 Abs. 2 InsO Beteiligten bestätigt (§ 248 Abs. 1 InsO).
Gründe:
Der Schuldner hat mit Schriftsatz vom [Datum] einen Insolvenzplan eingebracht. Der Plan wurde den Gläubigern ordnungsgemäß bekannt gemacht und hat zur Einsicht der Beteiligten auf Zimmer 8 ausgelegen. Die eingegangenen Stellungnahmen [Blatt 419-421, 477-489 d.A.] lagen an gleicher Stelle zur Einsicht der Beteiligten aus.
Das Ergebnis der im Abstimmungs- und Erörterungstermin vom [Datum]2011 erfolgten Abstimmung ist aus der dem Terminsprotokoll als Anlage beigefügten Stimmliste mit Auswertung ersichtlich. Die Kopf- und Summenmehrheit sind hinsichtlich der gebildeten Gruppen 1-3 im Ergebnis erreicht.
Der Schuldner hat dem Plan zugestimmt, § 248 InsO. Widersprüche wurden nicht erhoben. Gründe, die zu einer Versagung der Bestätigung von Amts wegen führen, liegen nicht vor. Anträge auf Versagung der Bestätigung gem. § 251 InsO wurden nicht gestellt.
[Rechtspflegerin]
Auf deutsch:
EUR 299.903,32 angemeldete und festgestellte Forderungen im Insolvenzverfahren. Eröffnet März 2009. Restschuldbefreiung mit Insolvenzplan Mai 2011.
Quote an die Gläubiger ohne Insolvenzplan: 0,00 %
Quote an die Gläubiger mit Insolvenzplan: 6,77 %
Anzahl der Gläubiger: 62
Restschuldbefreit nach 26 Monaten.
Kuhle Sache. Echte Materialschlacht.
Gerade frisch eingetroffen:
Gut für die Schuldner. Schlecht für die Vergütung ;-)
Herr Obergerichtsvollzieher R. aus E. schreibt im Vollstreckungsauftrag an den Schuldner:
“Sehr geehrter Herr $Schuldner,
aufgrund des gegen Sie vorliegenden Zwangsvollstreckungsauftrages (Schuldgrund Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts S vom [Datum] Az. [sowieso]) ersuche ich Sie um sofortige Barzahlung der Gesamtford. in Höhe von
ca. 360,00 EUR einschließlich Kosten…”
Reichen auch 340,00 EUR oder so ca?
Aktuell wird mal wieder über eine Reform des Insolvenzrechts - speziell für Verbraucher - diskutiert.
Vorab: es gibt weder einen Gesetzentwurf noch einen Zeitplan für einen Gesetzentwurf oder ein Gesetz. Also erstmal entspannen. Und nicht zu früh freuen.
Wenn man die “Headline” liest, könnte man meinen, daß es eine Super-Sache für verschuldete Menschen sein könnte. Nach bereits 3 Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten klingt toll. Der Preis dafür soll jedoch unter anderem sein, daß die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie 25 % der Forderungen in diesem Zeitraum (?) durch den Schuldner beglichen werden sollen.
Was für ein Blödsinn. Aus zwei Gründen:
1.
Die derzeitig geltende Insolvenzordnung gibt aus sich heraus bereits ausreichend Möglichkeiten, eine Insolvenz mit einem erfolgreichen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu umgehen.
2.
Der erfolgreiche Einsatz dieser bereits vorhandenen Werkzeuge hängt selbstverständlich ganz maßgeblich von der Qualität der Berater ab, die von den Schuldnern beauftragt werden.
Wenn ich sehe, was ich so als Verbraucherinsolvenzen übertragen bekommen und wie suboptimal die Vorbereitung des Insolvenzverfahren dort durchgeführt worden ist, stehen mir oft die Haare zu Berge. Da werden gerne mal nicht wertausschöpfend belastete Eigentumswohnungen auf Anraten des anwaltlichen Schuldnerberaters auf die Eltern verschoben und gleich noch ein Bausparvertrag mit EUR 35.000,00 mit.
Weiter fehlt es auch bei den Gerichten am geschulten Blick, als was ein Insolvenzverfahren mal lieber eröffnet wird. Sehr oft habe ich Finanzamts- und BG-Forderungen in der Gläubigerliste, die nahezu zielsicher auf eine vormals bestehende Selbständigkeit hinweisen. Vom Vorberater und Gericht als Verbraucher durchgewunken. Unfassbar. Und wenn dann auch nochvon den EUR 23.000 Schulden EUR 15.000,00 aus einem Schätzbescheid des Finanzamt bestehen, der durch die schiere Abgabe der Steuererklärungen praktisch genullt werden kann, bin ich der Meinung, daß die Vorberatung versagt hat.
Und schlußendlich:
25 % Quote. Ist das nicht ein wenig überambitioniert? Das Recht nicht gerecht ist, ist bekannt. Ich bin gespannt, wie die unterschiedliche Schuldenstruktur einfließen soll. Aus einer gescheiteren Immobilienfinanzierung bleibt in aller Regel mehr hängen als bei Questico-Junkies.
Nichts für ungut.
Herr S. war mal selbständig. Das hat aber nicht so richtig funktioniert. Auf meinem Terminsaufschrieb von vor einigen Tagen hatte ich unter anderem vermerkt “Gläubigerpost nicht mehr geöffnet”.
Weiter hatte ich notiert: runde EUR 100.000,00 Schulden, unklar wo überhaupt, dringend Regelantrag gewünscht. Sprich: Wir machen mal zügig einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens gem. § 13 InsO.
Wenige Tage später befolgt Herr S. meine Anweisungen, damit wir zügig vorwärtskommen:
Mal sehen. Ich bin sicher, das wird nicht alles sein. Hier noch ne Schublade und dort noch ne Tüte oder Kiste. Und ich sag mal 120.000,00. Ok, ohne FA. Dessen Schätzungen laufen extra ;-)
Ab Mai 2011 wird es - wenn alles klappt - eine Filiale Frankfurt Main der 5zwerge Schuldnerberatung geben.
Zusammen mit Dr. Helmut Hemmerling, dem ich schon daaamals 2001 an der FH Pforzheim gespannt den Ausführungen zur KonkursInsolvenzordnung lauschen durfte, werden wir ab Mai 2011 ein Büro in Frankfurt Main eröffnen. Bzw. eröffnet ist es schon.
Die Planungen dazu laufen schon länger und Frau Ciupa hatte doch tatsächlich letztens jemand am Telefon, bei dem sich rausstellte, daß er von am Ende der Welt kommt, seine Frau seiner Meinung nach dringend eine Beratung braucht und er - wie praktisch - berufsbedingt eine Zweitwohnung in Frankfurt am Main unterhält.
So ergab es sich, daß ich in der letzten Woche meinen ersten Beratungstermin in Frankfurt durchführte. Die Büroräume sind noch etwas spartanisch, aber “es gibt einen Schreibtisch, ausreichend Stühle und eine Kaffeemaschine”, berichtete Herr Rausch von der Firma Roses GmbH. Mit denen teilen wir uns die Räume.
Ich bin mal gespannt, ob und wie das anläuft :-)
Die Mandanten hatten am 19.05.2009 den ersten Termin zur Beratung.
Das Problem war für mich schnell klar: Steuersparimmobilie - planmäßige Restschuld per 31.08.2009 EUR 199.988,85. Monatliche Rate 1.400,66. Der Mieter hatte gekündigt. Gleichzeitig Kurzarbeit bei Herrn H.
Die unverbindliche Verkaufspreiseinschätzung ergab einen möglichen Erlös von EUR 80.000,00.
Das sieht aus wie die Wahl zwischen Pest und Cholera:
Wohnung behalten = schwarzes Loch für Geld.
Wohnung verkaufen = hohe Restschuld mit EUR 119.998 grob überschlagen.
Da ein Insolvenzverfahren eben nicht dazu führt, daß man auch die Immobilie los ist, blieb hier nur die Variante “Sicherheitenverwertung mit Einigung über die Restschuld, evtl. Insolvenzverfahren”.
Die Termine in der Zwischenzeit bis zur Verwertung der Wohnung für lächerliche EUR 77.000,00 waren im wesentlichen davon geprägt, den Mandanten Mut und Geduld zuzusprechen. Keine hektischen Aktionen, langsam machen und die Nerven bewahren. Ganz schön anstrengend.
Ende 2010 kann das Objekt verkauft werden und die Bank teilt mit Schreiben vom 25.11.2010 mit:
“…bei dem oben genannten Darlehen der Eheleute H. beträgt die planmäßige Restschuld per 25.11.2010…
…Gesamt EUR 131.919.68.”
Zwischenzeitlich hat der Sohn der Mandanten EUR 25.000,00 auf einem Treuhandkonto bei mir zur Verfügung gestellt.
“Das klappt doch nie.” sagt Frau H. ganz unsicher. “Jetzt lass doch mal die Frau Jauernig ihre Arbeit machen.” druck- und hoffnungsvoll fährt Herr H. seiner Frau über den Mund.
Die Formalitäten werden erledigt. Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Darstellung der Folgen bei einem eingeleiteten Insolvenzverfahren.
Am 09.03.2011 kann mit der Bank erfolgreich verhandelt werden, daß mit einer Einmalzahlung von EUR 25.000,00 sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt sind und beide Mandanten von den Restverbindlichkeiten von über EUR 131.000,00 befreit werden.
Am 11.03.2011 sitzen mir die Mandanten sprachlos gegenüber. Da braucht´s keine Worte.