zementierter Wahnsinn
Gem. § 38 EGZPO wird Pfändungsschutz ab 01.01.2012 nur noch für die sog. P-Konten gewährt.
Bis zum 31.12.2011 gilt der bisherigen Pfändungsschutz weiter. Ab dem 01.01.2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch für P-Konten. Gelddruckmaschine für die Banken, die die P-Konten eben nicht zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen anbieten, sondern sich das gut bezahlen lassen.
Und ich habe bisher trotz des Zeitablaufs seit Änderung der Vorschrift und Einführung des P-Konto nicht den Eindruck, daß die Banken wissen, wie Pfändungsbeträge berechnet werden.
Die Hausbank druckt auf ihre Kontoauszüge gem. Satz 2 dieser Vorschrift, daß Unterrichtung in Textform zu erfolgen hat. Liest das irgendjemand? Dort?
Gleich mal die Schulung ansetzen für die Mitarbeiter und die Erstberatungsgespräche inhaltlich aktualisieren.