frisch eingetroffen am 01.07.2010: Das P-Konto

Seit 01.07.2010 können bestehende Konten in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt werden. Dieses Konto bietet einen gewissen Schutz bei einer eingehenden Kontopfändung. Man erspart sich den mühsamen Weg zur Erlangung eines Kontenschutz-Beschlusses beim Amtsgericht.

Eine FAQ wird hier bereitgestellt.

Mal schauen, wie groß die Fragezeichen bei den Bankbeamtenangestellten sind, wenn ich die ersten Mandanten mit einer solchen “Bitte” dort hinschicken :-)

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