Wohlverhaltenszeit auf 3 Jahre gekürzt?

Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, bei der Haushaltsdebatte am 19. Januar 2010 im Deutschen Bundestag

“Außerdem werden wir die Regelung zur Restschuldbefreiung ändern und die Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren. Das soll ein Signal sein. Nicht zuletzt Gründer sollen nach einem Fehlstart eine zweite Chance bekommen.”

Nach einer anstrengenden Woche mit anstrengenden Mandanten mit anstrengenden Fragen bin ich nicht sicher, was ich davon halten soll.

Und Ihr?

3 Reaktionen zu “Wohlverhaltenszeit auf 3 Jahre gekürzt?”

  1. Anno

    Wie soll man das jetzt ausrücken, es werden sich mehr Menschen die nicht in der Lage sind mit Geld umzugehen selbstständig machen sich total verrennen und den Banken viel Geld kosten, die werden dann jedem der sich selbstständig machen möchte entweder Geld zu horrenden Zinsen geben, oder gleich die Vergabe von Krediten an Menschen die sich selbstständig machen möchten stark einschränken.
    Halte ich nicht gerade für eine schöne Aussicht.
    Vielleicht findet jemand ja noch was gutes daran, aber ich befürchte die Förderung der Selbstständigkeit wird letztendlich nach hinten losgehen.

  2. ich

    Es ist doch so, dass während der Wohlverhaltensphase sowieso nur sehr wenig Geld an die Gläubiger fließt. Der lange Zeitraum und die notwendigen Verwaltungskosten, fressen davon auch noch einen Teil auf. Entsprechend sehe ich in einer Verkürzung auf drei Jahre überhaupt kein Problem.

  3. isja

    Ich hatte hier eher auf den Lerneffekt abgezielt. Das die Gläubiger in aller Regel praktisch keine Quote erhalten, ist verschiedenen Umständen geschuldet, die meines Erachtens jedoch dem höheren Ziel der Restschuldbefreiung und den daraus folgenden Konsequenzen und Folgerungen unterzuordnen sind.

    Und die Verwaltungskosten nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens werden doch wohl überwiegend auf den Insolvenzverwalter bzw. Schuldner abgewälzt, der mit EUR 100,00 zzgl. USt. pro Tätigkeitsjahr und Verfahren sicherlich nicht reich wird. :)

    Die Gläubiger sind damit nicht belastet und hier im schönen Baden-Württemberg nicht mal die Gerichte, nachdem diese den Schuldner “bitten”, die jährlichen EUR 119,00, die ja eigentlich gestundet sind, doch bitte gleich zu bezahlen, damit die Stundung nicht aufgehoben wird… naja.

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