Zinsen verjährt
Immer wieder habe ich auch ganz alte Forderungen in Beratungsmandaten auf dem Tisch.
Bei Frau Heidrich stammt eine Forderung von einer Volksbank. Der Vollstreckungsbescheid datiert vom 03.07.1990. Ursprünglich waren das mal DM 13.418,23. Es wirkt, als wenn der Titel dann irgendwie vergraben und nie wieder angefaßt worden ist.
Die ursprüngliche Hauptforderung ist mit EUR 6.860,63 eingebucht. Völlig ok.
Die Spalte “Kosten” in der vorgelegten Forderungsaufstellung weist gesamt EUR 85,39 aus - vom 25.09.1990 bis 09.12.2009. Offensichtlich ist niemals vollstreckt worden, da sich sonst hier weitere Kosten angehäuft hätte.
Zahlungen sind keine geflossen.
Die Zinsen sind brav ausgewiesen und bedeuten eine Forderung in Höhe von EUR 11.277,75. Nicht schlecht. Nur blöd, wenn hinsichtlich der Zinsen als Nebenforderungen zwischenzeitlich Verjährung eingetreten ist, § 197 Abs. 2 BGB.
Da reduziert sich doch die Gesamtforderung von EUR 18.233,77 mal schwupps um ~ EUR 10.000,00.
Am 13. Dezember 2009 um 13:50 Uhr
Allerdings darf man nicht vergessen, die Einrede der Verjährung zu erheben. Verjährung tritt nur ein, wie das Wort Einrede bereits sagt, wenn man redet.
Am 14. Dezember 2009 um 11:56 Uhr
Hallo,
ja, mal schauen was bei den anderen 54 Gläubigerin noch so rumkommt :) Dann gibts ein Rundschreiben mit entsprechendem Inhalt. Bisher ist das ja noch alles gar nicht fertig ausgewertet.
Viele Grüße!
isja