Fluch
In einem Insolvenzverfahren bin ich seit dem Tod von Ulrich nun zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Ich hatte das Verfahren bisher nur aus der Entfernung mitbekommen und gelegentlich haben wir uns drüber unterhalten.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war wohl nicht so vollständig. Irgendwie ist im Verfahrensablauf noch ein Grundstück aufgetaucht. Die Zwangsversteigerung läuft bereits seit längerem. Irgendeine Verflossene des Schuldners, die wohl einige Jahre nicht mal ihr eigenes Geld in das Objekt gesteckt hat, hat nun von der Versteigerung erfahren und ist damit nicht einverstanden.
In letzter Zeit - kleiner Exkurs - habe ich die Erfahrung gemacht, daß § 9 ZVG ein gutes Mittel ist, um sich “Freunde” zu machen. Auch die Verflossene hat offensichtlich beim Versteigerungsgericht mehrfach interveniert.
Der Rechtspfleger in vorliegenden Versteigerungsverfahren hat dann scheinbar auch irgendwann das Totschlagargument § 9 ZVG gezogen und sich auf die Formalien zurückgezogen. Sie hat dann bei uns weitergebohrt. Nachdem das irgendwie auch nicht funktioniert hat, wie sie sich das vorgestellt hat, holt sie nun Hilfe von professioneller Stelle:
“An die
Direktion des Amtsgerichts[…]
Sollte mir nicht doch noch Gerechtigkeit wiederfahren, dann verfluche ich alle an dieser Zwangsversteigerung Beteiligten!”
[Unterschrift]
PS: Sie sollen Ihre Strafe möglichst noch hier auf Erden bekommen, aber hoffentlich in der nächsten Dimension!”
Mal Ulrich fragen, ob er schon was gemerkt hat. Ich noch nicht.