neues Hobby: Versteigerungs-Verhinderer
“Sie sind der letzte Rettungsversuch.” Die Begrüssung klingt nach einem dringlichen Problem.
Problem: In 7 Tagen ist um 08:30 Uhr Zwangsversteigerungstermin für das elterliche Wohnhaus, in dem auch das Gewerbe seinen Sitz hat, terminiert.
Ok. Ein Fall für das “Bäuerle-Manöver”.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners läuft bereits seit 2005 und ist auch noch nicht abgeschlossen. Prima. Mit einem vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan gem. §§ 217 ff. InsO kommen wir über § 30d Abs. 2 ZVG dazu, daß das Versteigerungsverfahren einstweilen einzustellen ist.
Über das Wochenende war ich dann beschäftigt. :-) Und es hat sich gelohnt. Aus dem Einstellungsbeschluss:
Das Verfahren wird, soweit es von der Gläubigerin
S***********, K*****Straße, 7**** K*******
AZ.: Zentraler Kreditbereich - Herr *****
aus dem Anordnungsbeschluss vom **. ***** 2006 betrieben wird, gemäß § 30 d Abs. 1 Ziff. 3 ZVG einstweilen eingestellt, weil der Schuldner am **.***** 2008 einen Insolvenzplan gemäß § 30 d Abs. 2 ZVG vorgelegt hat, der gemäß § 231 InsO gegenwärtig nicht zurückgewiesen ist.
Die Beschlagnahme des Grundbesitzes bleibt bestehen.
Der Versteigerungstermin vom **. ***** 2008 wird aufgehoben.
Das ist die Qualifikation für den Marathon. Jetzt geht es aber erst richtig los. Aber die letzten 42,195 km für eine Gesamtlösung schaffen wir mit links. ;)