B*ld exlusiv
Die B*LD-Zeitung berichtet mal wieder einer Serie über Schulden und wie man damit - nach deren Meinung - umgehen sollte. Im ersten Teil wird über “Pfändung“berichtet.
Sogar die Pfändungstabelle findet einen Platz :) Zwar arg gekürzt und nicht nur § 850 c ZPO definiert, was gepfändet werden kann.
Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen wird gesetzlich definiert in den Paragraphen 850 sowie 850 a bis k der Zivilprozessordnung.
Wenn man es genau wissen will :)