B*ld exlusiv

Die B*LD-Zeitung berichtet mal wieder einer Serie über Schulden und wie man damit - nach deren Meinung - umgehen sollte. Im ersten Teil wird über “Pfändung“berichtet.

Sogar die Pfändungstabelle findet einen Platz :) Zwar arg gekürzt und nicht nur § 850 c ZPO definiert, was gepfändet werden kann.

Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen wird gesetzlich definiert in den Paragraphen 850 sowie 850 a bis k der Zivilprozessordnung.

Wenn man es genau wissen will :)

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