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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie schreibt an den Arbeitgeber der Schuldnerin:

“Geheimschutz in der Wirtschaft”
Ihr Antrag auf VS-Ermächtigung vom…
Sehr geehrte …,
gem. § 27 Satz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) teile ich Ihnen mit, daß für die betroffene Person eine Ermächtigung nicht erteilt werden kann. Die Gründe habe ich ihr mitgeteilt.
Aus dieser Mitteilung kann nicht abgeleitet werden, es lägen persönliche Verfehlungen vor. Es können auch unverschuldete Umstände sein, die einer Ermächtigung entgegenstehen.
Ich bitte Sie, sicherzustellen, daß der betroffenen Person Staatsgeheimnisse oder Verschlusssachen auf keinen Fall zugänglich gemacht werden; auf die §§ 93 ff, 353 b StGB darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen.
Arbeitsrechtliche Maßnahmen dürfen auf diese Mitteilung nur gestützt werden, soweit dies mit dem Arbeitsrecht vereinbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag”

Vorausgegangen war eine Sicherheitsüberprüfung der Mandantin, bei der diese einen Fragebogen auszufüllen hatte. Sie arbeitet im Sicherheitsdienst und hatte angegeben, daß in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt worden waren. Hintergrund war die Zwangversteigerung des Hauses des Ehemannes der Schuldnerin. Hierbei ergab sich, daß der Ehemann der Schuldnerin ein mit EUR 200.000,00 “verschuldetes” 2-Familienhaus mit in die Ehe brachte. In diesem Haus wohnte die Schuldnerin mit ihrer Familie und die Schwiegermutter.

Aus Anlaß einer Prolongation der Darlehensverträge hat die Schuldnerin mit unterschrieben.

Im April 2005 wurde das Haus zwangsversteigert. Es blieb ein Rest in Höhe von EUR 39.996,34. Derzeit wird diese Schuld mit EUR 200,00 pro Monat abgetragen.

Mit einem Ehemann und 4 Kindern müßte sie mehr als EUR 2.190,00 netto verdienen, damit sich überhaupt ein pfändbare Betrag ergeben würde. Tatsächlich verdient sie EUR 1.700,00.

Bevor nun über den Antrag auf Zugang zu Verschlussachen entschieden werden wird, will das Bundesministerium den Nachweis über Bemühungen einer ersthaften Schuldenbereinigung. Die Bestätigung an die Sachbearbeiterin ist unterwegs.

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