Nur 1 Gläubiger - einen ganzen Sack voll Probleme

Frau Maier hatte eine Eigentumswohnung erworben. Irgendwo. Irgendwie.

Nach der Zwangsversteigerung blieben noch EUR 53.445,19 an Schulden übrig. Das Objekt war einfach nicht genug wert, um alle Schulden bezahlen zu können.

Frau Maier hat EUR 723,50 Nettoeinkommen im Monat. Das Einkommen liegt damit rein betragsmässig schon unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Mit Mann und Kind wird das ganze für den Gläubiger völlig aussichtslos.

Trotzdem hat die Gläubigerbank im April aus allen Rohren geschossen - auf das Konto der Schuldnerin: vorläufiges Zahlungsverbot, Vorpfändung und Kontenpfändung. Das Ergebnis war, daß Frau Maier ein gesperrtes Konto hatte und die Gläubigerbank trotzdem keinen Cent gesehen hat. Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter bei der Gläubigerin wurde von diesem vorgeschlagen, Frau Maier solle doch sofort EUR 26.000,00 bezahlen. Dann würde man von der Vollstreckung absehen und auf den Rest sogar verzichten.

Nun denn.

Frau Maier und ich haben uns dann drauf geeinigt, so schnell wie möglich das Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Das sog. außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren war wenig aufwendig - bei einem (!) uneinsichtigen Gläubiger.

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