Amtsdeutsch I

Meine Mandantin hat vor einigen Tagen den Insolvenzantrag unterschrieben und ich habe ihn zum Gericht geschickt. Folgendes Schreiben kam vom Gericht zurück:

“Sehr geehrte Frau Schuldnerin,
das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, daß in vorliegendem Verfahren der Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich nicht angenommen wird.
Bitte teilen Sie innerhalb von 2 Wochen mit, ob aus Ihrer Sicht das Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan durchgeführt werden soll.
Andernfalls wird die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Justizangestellte”

Meine Mandantin schreibt mir:

“Hallo Frau Jauernig, Ich habe ihnen ein Schreiben gefaxt das ich bekommen habe vom Amtsgericht,können sie mir bitte zurückmailen was das genau bedeutet mfg”

Nachdem ich ihr den Hintergrund erklärt habe, hat sie mir geschrieben:

“Danke für die schnelle Antwort,ja das Verfahren sofort eröffnen.Mit Freundlichen Grüssen Frau Mandantin”

Die Sache mit dem _gerichtlichen_ Schuldenbereinigungsversuch ist nur in wenigen Fällen wirklich sinnvoll. Dieser Fall ist keiner davon.

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